Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche
gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen
und Reisemobilen. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte
Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bilden die folgenden
Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die
EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das namensgebende DVGW
Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.
Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer
Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN
1949 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei
Jahren